Änderung des § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes

Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 2 Abs. 1 TVG in folgender Weise:

„Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, unabhängig von ihrer sozialen Mächtigkeit (Größe), einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“

Bisheriger Text: „Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“