Berlin durch E-Government zur modernsten und bürgerfreundlichsten Stadt Deutschlands machen

Die FDP fordert:

  • Die Verwaltung in Berlin ist endlich mit zeitgemäßer Informationstechnik auszustatten. Dazu zählt die Einführung einer flächendeckenden, einfach zu bedienenden, rechtssicheren elektronischen Verwaltungsakte in allen Behörden bis zum 31.12.2018, in der von den Bürgern und Unternehmen ausgefüllte und elektronisch an die Verwaltung übersandte Formulare automatisch eingelesen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können.
  • Der Austausch zwischen den Behörden auf Landes- und Bezirksebene ist vollständig auf elektronische Kommunikation umzustellen. Damit ist nicht zu neuen verwaltungsinternen Barrieren kommt, sind interoperable Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen zu schaffen.
  • Systemabstürze wegen veralteter, nicht mehr wartungsfähiger Serversoftware müssen der Vergangenheit angehören. Die Hardwareausstattung in den Behörden ist zu modernisieren und an die Anforderungen der elektronischen Verwaltungsakte anzupassen.
  • Vor der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sind alle Optimierungschancen zu nutzen, Genehmigungsverfahren abzukürzen und gegebenenfalls durch Genehmigungsfiktionen zu ersetzen. Das bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Behörde bis dahin keinen gegenteiligen Bescheid erlassen hat.
  • Sämtliche erforderliche Verwaltungsinformationen sind auf einer zentral erreichbaren Website (berlin.de) in einfach verständlicher Form abrufbar zu halten. Dazu gehört ein Relaunch der Seite berlin.de. Die Auffindbarkeit über Suchmaschinen ist zu verbessern.
  • Behördengänge müssen digital von zu Hause aus 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche in einfach bedienbarer, der UN-Behindertenkonvention entsprechender barrierefreier und datenschutzgerechter Form erledigt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sollen einen Anspruch auf durchgehende elektronische Bearbeitung ihrer Anliegen über eine zentrale Website bzw. einen einheitlichen Ansprechpartner nach einmaliger Anmeldung („Once Only“) erhalten, ohne mehrmals sich authentifizieren oder Unterlagen einzureichen zu müssen.
  • Es ist ein gesetzlicher Anspruch der Bürger zu schaffen, spätestens bis zum 31.12.2018 auf verschiedenen Kanälen die Verwaltung elektronisch kontaktieren zu können; die Bürger sollen zwischen der Versendung einer E-Mail unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, DE-Mail oder der Übermittlung von elektronischen Formularen mit dem Einsatz des neuen elektronischen Personalausweises wählen können. Die Berliner Verwaltung soll sich aber auch für neue sichere Kommunikationskanäle öffnen, sobald sie z.B. durch Bundesrecht ermöglicht werden.
  • Die Verwaltung soll ihre Informationen auch über elektronische soziale Netzwerke anbieten, sofern dies in datenschutzgerechter und datensicherer Form möglich ist.
  • Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, in Verwaltungsverfahren Nachweise grundsätzlich auch in elektronischer Form zu übersenden. Mit Einwilligung des Bürgers soll eine Behörde benötigte Nachweise auch direkt elektronisch bei einer anderen Behörde abrufen können, wenn diese Nachweise dort bereits vorliegen.
  • Die Bürger sollen überwachungssicher mit sämtlichen Behördenmitarbeitern kommunizieren können Die Verwaltung hat dazu sichere Ende-zu Ende- Verschlüsselungsmethoden anzubieten (z.B. PGP, De-Mail, S/MIME) und selbst grundsätzlich anzuwenden Vor der Einrichtung neuer automatisierter Verfahren zur Nutzung von personenbezogenen Daten durch mehrere Stellen sind Datenschutzkonzepte zu erstellen, die dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorzulegen sind. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Informationssicherheitsniveaus sind die Standards und Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweiligen Fassung in Berlin verbindlich zu machen.
  • Behördeninformationen und die Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen sind auch für den einfachen Abruf über mobile Endgeräte anzubieten. Dazu sollen für Bürger nützliche Apps von und mit privaten Anbietern entwickelt werden. Dazu gehören auch solche für die Vergabe von Kindergarten-, Schul-, Altenheim- und Hospizplätzen.
  • Um die Nutzung mobiler Endgeräte in Berlin zu erleichtern, ist das Angebot kostenlos nutzbarer privatwirtschaftlich betriebener WLAN-Hotspots erheblich auszuweiten – auch außerhalb des Stadtzentrums.
  • Den Bedürfnissen älterer und mit der Technik nicht vertrauter Bürgerinnen und Bürger ist Rechnung zu tragen: Es ist unzumutbar, sie auf stundenlange Wartezeiten in den Bürgerämtern zu vertrösten. Stattdessen sind dezentral möglichst viele Bürgerterminals aufzustellen, die über einen Videobildschirm den Sichtkontakt zu Verwaltungsmitarbeitern herstellen und den Bürgern Unterstützung bei Informationen und Anträgen gewähren. Entsprechend geschultes Personal ist zur Verfügung zu stellen, um bei Bedarf Hilfestellung bei der Bedienung der Bürgerterminals zu leisten. Für hilfsbedürftige, nicht mehr bewegliche Personen sind die sogenannten IT-gestützten mobilen Bürgerdienste (Bürgerkoffer) auszuweiten und flächendeckend anzubieten.
  • Es sind für alle Verwaltungsdienstleistungen moderne, über die Internetplattform nutzbare elektronische Bezahlinstrumente anzubieten. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zu schaffen, Nutzungsgebühren (Parkkosten, Gebühren für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen) über Mobile-Payment- Instrumente (SMS, App) zu begleichen.
  • Die Berliner Verwaltung soll mit einem Transparenzgesetz verpflichtet werden, Daten von allgemeinem Interesse in einem Transparenzregister den Bürgern und Bürgern und den Unternehmen in maschinenlesbarer Form und in offenen Standards zur öffentlichen, kostenfreien Nutzung – auch für Mehrwertdienste – zur Verfügung zu stellen, soweit die Daten nicht personenbezogen sind oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen.
  • Das Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin ist in ein elektronisches Publikationsorgan umzuwandeln. Alle durch Rechtsvorschriften des Landes Berlin vorgesehenen Publikationspflichten sind zukünftig durch eine elektronische Ausgabe zu erfüllen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist die Möglichkeit einzuräumen, Ausdrucke zu bestellen oder in öffentlichen Einrichtungen auf die elektronische Publikation zuzugreifen.
  • Neue digitale Instrumente sind zu nutzen, um den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Beteiligungsmöglichkeiten bei der Stadtplanung und bei Großprojekten zu verschaffen. Dabei sind auch soziale Netzwerke zu nutzen, soweit dies in datenschutzgerechter und datensicherer Form möglich ist. Gesetzesvorhaben sind vor der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus grundsätzlich auf einer Bürgerbeteiligungsplattform zur Diskussion zu öffnen.
  • Das Verwaltungspersonal in Berlin ist umfassend auf die neuen Aufgaben mit geeigneten IT-Schulungen und weiteren Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen, vernetzten Verwaltungskultur vorzubereiten.