Berlin ist für alle da – Wohnraum für Berliner, Home Sharing und Ferienwohnungen unter einen Hut bringen

Angesichts des massiven Wohnraummangels in den Berliner Innenbezirken rief der Berliner Senat 2014 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ins Leben, das ab 2016 jegliche Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu dauerhaften Wohnzwecken rigoros verbietet. Darunter fällt auch die gewerbliche Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen sowie die private kurzzeitige Vermietung im Rahmen des sog. Home Sharings im gesamten Berliner Stadtgebiet.

Wir fordern deshalb:

  • Die vollständige Legalisierung von Home Sharing: Durch die private Vermietung des eigenen Wohnraumes, wird kein Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Home Sharing bietet Familien, GeringverdienerInnen und Individualreisenden eine adäquate Unterkunft inmitten der Gesellschaft und ermöglicht den Home SharerInnen ein zusätzliches Einkommen. Deshalb soll jeder seinen Erstwohnsitz bzw. die Hauptwohnung genehmigungsfrei vermieten können. Gemäß § 17 Meldegesetz ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung (in der Regel mindestens fünfzig Prozent des Jahres).
  • Die FDP lehnt die City-Tax ab. Solange diese Bestand hat, fordern wir, dass die City-Tax künftig von den BetreiberInnen von Vermittlungsplattformen direkt bei der Vermittlung als Aufschlag eingezogen wird (eine zusätzliche Opt-Out-Lösung für Home-SharerInnen, die die Steuer auf eine andere Art und Weise entrichten, soll dabei grundsätzlich bestehen). Durch diese Maßnahme rechnen wir mit einem zusätzlichen jährlichen Steueraufkommen mehreren Millionen Euro.