Berliner Bildungsthesen

Für die Berliner FDP hat Bildung Priorität. Wir wollen den Bildungseinrichtungen die Freiheit geben, die sie brauchen, um eigenverantwortlich und selbständig einen für alle Beteiligten attraktiven und leistungsstarken Lernort zu entwickeln. Nur mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung sind notwenige individuelle Lösungen möglich. Geben wir den Berliner Schulen die Freiheit!

  1. Für die Einschulung ist der Entwicklungsstand der Kinder entscheidend. Der Elternwille wird respektiert. An der Schuleingangsuntersuchung halten wir fest.
  2. Eltern sollen die Grundschule ihres Kindes frei wählen können.
  3. In der Grundschule müssen Unterricht und Betreuung verlässlich sein. Dafür ist eine exzellente Personalausstattung unerlässlich (Lehrer und Erzieher).
  4. Partnerschaften zwischen Schulen, Sportvereinen und Musikschulen usw. müssen verstärkt werden. Hierfür erhalten Schulen ein Budget.
  5. Beim Übergang zu weiterführenden Schulen sollen Eltern künftig umfassender beraten werden. Lehrer sollen den Begabungen der Kinder gemäß weiterführende Schulen empfehlen.
  6. Der Ausbau der Grundständigen Gymnasien muss nach Bedarf erfolgen. Neusprachliche, mathematische und naturwissenschaftliche Profile sind uns willkommen.
  7. Wer die Probezeit an einem Gymnasium nicht besteht, wird an einer der umliegenden Sekundarschule aufgenommen. Entsprechende Plätze sind vorzuhalten.
  8. Sekundarschulen und Gymnasien müssen sich in ihrer inhaltlichen Zielsetzung unterscheiden, um den unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnissen der Schülerschaft gerecht werden zu können. Dies bedeutet aber auch, beide Schulformen müssen sich ergänzen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  9. Negative Ergebnisse der Schulinspektionen müssen zu Konsequenzen führen. Experten müssen das Kollegium qualifizieren. In letzter Konsequenz kann es zum Personal- und Schüleraustausch kommen bis hin zur Schließung der Schule.
  10. Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist eine bundesweite Vergleichsprüfung. An Gymnasien sollen künftig die schriftlichen MSA-Prüfungen als Klassenarbeiten erfolgen. Die Präsentationsprüfung findet im Laufe des 10. Schuljahres statt.
  11. An Berliner Gymnasien erfolgt das Abitur generell nach 12 Jahren. Sie sind dem entsprechend personell auszustatten, die Lehrpläne sind von der 5./7.-10. Klasse anzupassen. Wenn die Schulkonferenz eines Gymnasiums beschließt, das Abitur soll erst nach 13 Schuljahren abgelegt werden, soll der Senat dies genehmigen.
  12. Schüler und Schülerinnen haben ein Recht auf Unterricht. Dafür brauchen die Schulen eine 100-prozentige Personalausstattung und zusätzlich einen Personalkostenzuschlag über 5 Prozent (in bar).
  13. Sanierte und saubere Schulen sind Grundvoraussetzung attraktiver Lernorte für alle Beteiligten. Der vorhandene Investitionsstau von 1 Mrd. Euro muss abgebaut werden.
  14. Schüler und Schülerinnen mit Handicaps sollen die Möglichkeit erhalten, am Unterricht der Regelschule teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist zum einen der Elternwille und zum anderen die Ausstattung der Schule. Wir halten an inklusiven Schwerpunktschulen und an Förderzentren fest.
  15. Kinder mit besonderen Begabungen/Hochbegabten müssen erkannt und entsprechend gefördert werden. Die individuelle Förderung und die personelle Ausstattung müssen auch ihnen gerecht werden. Die Diagnosefähigkeit der Pädagogen bedarf der Schulung.
  16. Den „Neuen Medien“ und sozialen Netzwerken muss in Schulen und Unterricht mehr Raum gegeben werden. Dies schließt die sukzessive Ausbildung einer umfassenden Medienkompetenz genau so ein, wie die Prävention vor Cyber-Mobbing und Gewalt.
  17. Wir unterstützen Bildungsvereinbarungen zwischen Schule und Eltern. Eltern verpflichten sich bei der Erziehungsarbeit ihrer Kinder in der Schule mitzuwirken.
  18. Die Schulpflicht muss konsequent umgesetzt werden. Schulschwänzen muss den Eltern frühzeitig mitgeteilt werden, die Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Polizei muss intensiviert werden. Schule schwänzen ist kein Kavaliersdelikt.
  19. Das Interesse an der Arbeit der Schülervertretung muss geweckt und wach gehalten werden innerhalb der Schülerschaft. Über die Rechte und Pflichten der Schülervertretung muss in inner- und außerschulischen Gremien stärker informiert werden.
  20. Schulen, die selbständiger und eigenverantwortlicher arbeiten, erfüllen nach und nach mehr Aufgaben. Der pädagogischen Schulleitung wollen wir zukünftig Fachleute für Verwaltungsmanagement zur Seite stellen.
  21. (Männliche) Erzieher und Lehrer dürfen keine Ausnahme bleiben.
  22. Die gesellschaftliche Anerkennung pädagogischer Berufe muss neben öffentlicher Wertschätzung auch durch angemessene Bezahlung sichtbar werden.
  23. Lehrer und Lehrerinnen bleiben Angestellte des Landes Berlin. Um die Abwanderung in andere Bundesländer zu verhindern, wollen wir den Arbeitsplatz „Schule“ attraktiver gestalten: neue Arbeitszeitmodelle entwickeln, jedem Lehrer einen Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung stellen und ein Bonussystem für engagierte Pädagogen schaffen.
  24. Der Lehrerbildung muss an Hochschulen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir befürworten eine Fakultätsbildung auch an Berliner Hochschulen, analog der „School of Education“ der TU-München.
  25. Das Duale Ausbildungssystem muss gestärkt werden.
  26. Schulen in Freier Trägerschaft müssen in Berlin einen verlässlichen Partner haben. Wir wollen die Gründung neuer Freier Schulen unterstützen und sie finanziell verlässlich über Schülerkostensätze finanzieren.