Psychotherapeutische Ausbildung der Psychologen

  1. Die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes darf nicht zu einer Trennung von Psychologie und Psychotherapie führen.
  2. Wir setzen uns daher für die Beibehaltung des Abschlusses eines grundständigen Universitätsstudiums der Psychologie als Voraussetzung für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Ausbildung und die Tätigkeit als psychologischer Psychotherapeut ein. Im Psychotherapeutengesetz ist unmissverständlich klarzustellen, dass eine psychotherapeutische Grundausbildung hierfür nicht ausreichend ist.
  3. Der Landesfachausschuss regt an, die ärztliche Psychotherapeutenausbildung und die psychologische Psychotherapeutenausbildung zu überprüfen. Während nach der medizinischen Ausbildung eine Zulassung vor der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt, kann der Psychologe erst nach der Absolvierung der psychotherapeutischen Ausbildung eine Zulassung erhalten.