Sicherung von ehemaligen Bahntrassen für künftigen SPNV

Der Senat wird aufgefordert, ehemalige Trassen von Eisenbahnen für die zukünftige Errichtung von neuen Schienentrassen zu sichern und von dauerhafter Bebauung durch die Aufnahme von weiteren Korridoren in den Flächennutzungsplan freizuhalten. Dadurch soll in der „wachsenden Stadt“ eine spätere Nutzung durch den SPNV (spurgeführter Nahverkehr) oder des spurgeführten Fern- oder Güterverkehrs diese offen gehalten werden.

Vor einer Offenhaltung ist zu prüfen, ob eine künftige Nutzung dieser Art überhaupt noch möglich bzw. denkbar ist. Sofern notwendig soll das Land Berlin entsprechende Trassen oder Flächen von den ehemaligen Betreibern bzw. Eigentümern erwerben. Bei den hier gemeinten Trassen handelt es sich um stillgelegte Schienentrassen unabhängig davon ob noch Gleisanlagen vorhanden sind oder bereits abgebaut sind und um welche Verkehrsart es sich gehandelt hatte, z.B. Eisenbahn, Privatbahn, Industriebahnen, Anschlussgleise oder Straßenbahnen. Eine temporäre anderweitige Nutzung dieser reservierten Trassen soll möglich sein.