Taser-Einsatz bei der Berliner Polizei

Die FDP Berlin fordert, eine klare gesetzliche Regelung zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) schnellstmöglich zu schaffen. Bis zur Einführung einer klaren gesetzlichen Regelung fordern wir einen Stopp des Taser-Einsatzes.

Der Taser ist einerseits als Waffe einzustufen, andererseits muss geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz des Tasers zulässig ist. DieVoraussetzungen für den Einsatz des Tasers sind dabei rechtlich denen des Schusswaffengebrauchs gleichzustellen. Eine Einstufung des Tasers als bloßes Hilfsmittel körperlicher Gewalt lehnt die FDP Berlin ab.

Gegenüber der Schusswaffe kann der Taser das mildere Mittel der Polizei zur Gefahrenabwehr sein. In Notwehr- und Nothilfesituationen, die sich nicht mehr mittels Schlagstock oder Pfefferspray beherrschen lassen, kann dadurch womöglich der Gebrauch der Schusswaffe und eine Tötung des Angreifers vermieden werden.

Da der Einsatz des Tasers (wie der Schusswaffe) in das Grundrecht des Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit eingreift, kann er nur auf Grund eines Gesetzes ermöglicht werden. Die FDP Berlin fordert, dass die zulässige Polizeibewaffnung vom Gesetzgeber durch abschließende Aufzählung zulässiger Waffen geregelt werden muss. Der Einsatz oder auch nur die Erprobung des Tasers darf nicht Festlegungen der Verwaltung, d.h. der Exekutive, überlassen werden.

Der zulässige Einsatz des Tasers muss eindeutig, unmissverständlich und rechtssicher geregelt werden. Er darf wie der Schusswaffengebrauch nur zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben oder zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden oder bereits begonnenen schwerwiegenden Straftat, eingesetzt werden. Die gesetzliche Grundlage zum Einsatz des Tasers soll auch eine Regelung zur beständigen Evaluierung und zum Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus enthalten. Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist im Rahmen des etablierten Informations-, Berichts- und Meldewesens über Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen der Polizei aktiv zu berichten. Neben einer gesetzlichen Grundlage ist der Einsatz von Tasern in ein Konzept polizei-eigener, obligatorischer Aus-, Fort- und Weiterbildung einzubetten, das auf die Nutzung dieses Einsatzmittels intensiv vorbereitet.