Verkauf an Feier- und Sonntagen freigeben!

Die FDP Berlin fordert die Streichung des § 3 Absatz 2 & 3 sowie § 4-6 aus dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, die Verkaufsstellen an Feier- und Sonntagen den Verkauf verbieten oder einschränken. Der FDP Berlin ist bewusst, dass eine solche Regelung der bisher überwiegenden Rechtsprechung zum Schutz von Sonn- und Feiertagen nach Art. 140 GG i.V.m. Art 139 WRV widersprechen dürfte.

Nichtsdestotrotz geht die FDP Berlin davon aus, dass diese historische Regelung angesichts der Wandlung der gesellschaftlichen Auffassungen und Bedürfnisse zwingend an die Lebensrealität anzupassen ist und daher nicht mehr das grundsätzliche Ladenöffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen umfassen kann.

Die FDP Berlin strebt an, eine Grundgesetzänderung herbeizuführen, die die bestehenden Hürden für eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten beseitigt.