Wolf besser kontrollieren

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wirft die Frage nach dem Umgang mit den Tieren auf. Während der Wolf in Wäldern und Naturschutzgebieten einenBeitrag zum ökologischen Gleichgewicht leisten kann, stellt er für Nutztiere und Kulturland eine Schadensquelle dar. Empfohlene Maßnahmen wie Schutzzäune und Herdenschutzhunde erweisen sich oft als unwirksam und werfen weitere Fragen in Bezug auf den Tierschutz und auf die Einhaltung ökologischer Standards bei der Tierhaltung auf.

Die FDP Berlin fordert:

Der Umgang mit dem Wolf muss einer Raubtierart entsprechend gestaltet werden. Ein bundesweit einheitliches aktives Wolfsmanagement muss neben dem Schutz der bedrohten Tierart Wolf unbedingt auch dem Schutz von Nutztieren und Kulturland Rechnung tragen. Deshalb fordert die FDP Berlin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonfrist.

Dazu gehört:

  1. Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit Wölfen, die die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz mit ganzjährigem Schutz vorsieht, so dass gegebenenfalls zügig gegen aggressive Wölfe vorgegangen werden kann, die bspw. durch Annäherung an Siedlungen und Wohngebiete, Bauernhöfe oder Weideland auffallen bzw. aufgefallen sind.
  2. Eine angemessene Entschädigung für Landwirte und Nutztierhalter für den Verlust eines Tieres, die sich auf den tatsächlichen Verlust und die damit verbundenen Ausfälle ohne Deckelung und auf den aktuellen Marktwert bezieht.
  3. Die Beweispflicht für diese Entschädigungen muss für Landwirte und Nutztierhalter angemessen und unbürokratisch möglich sein und auch Schäden, die so genannte Wolfs-Hund-Hybride verursacht haben, umfassen.