Eine moderne Arbeitsmarktpolitik für ein modernes Berlin

Die vom Land Berlin zum Zwecke der Arbeitsförderung aufgelegten Programme werden auf bedürftige Personen konzentriert. Unter dem Motto „Qualität statt Quantität“ sollen alle Qualifizierungs-, Eingliederungs- und Beschäftigungsprogramme jährlich auf ihre Kosten und ihren Nutzen überprüft werden. Bei unzureichenden Evaluationsergebnissen werden die Programme neu konzipiert oder gegebenenfalls eingestellt. Die Fortführung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors wird von…

Weiterlesen

Herstellung einheitlicher Berliner Verhältnisse

Die Berliner FDP fordert die anderen politischen Parteien Berlins, die Berliner Tarifparteien, die Kirchen und alle sonstigen Entscheidungsträger auf, die Mauer endgültig einzureißen. Die finanziellen, kulturellen, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen ausschließlich dadurch bestimmt werden, dass der Einzelne ein Berliner Bürger ist. Wohn- und/oder Arbeitsort bestimmen ebenso wenig die Höhe des Gehaltes, wie die Höhe…

Weiterlesen

Änderung des § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes

Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 4 Abs. 5 TVG in folgender Weise: „Mit Ablauf des Tarifvertrages verlieren die Rechtsnormen ihre Gültigkeit. Die Tarifvertragsparteien können abweichend von der Regelung des Satzes 1 vereinbaren, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages auch nach dessen Ablauf solange weitergelten sollen, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine Abmachung nach…

Weiterlesen

Änderung des § 1 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes

Die FDP Berlin fordert eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in folgender Weise: „In Betrieben mit in der Regel mindestens 20 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen zwölf wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.“ Bisheriger Text: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“

Weiterlesen

Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz wird durch eine gesetzlich zwingende Abfindungsregelung – bei Kündigung durch den Arbeitgeber – ersetzt: Dauert das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate, erwirbt der Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch in Höhe von 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal jedoch sechs Monatsgehälter. Für den Arbeitnehmer günstigere Vereinbarungen sind zulässig. Durch eine entsprechende Änderung des SGB III ist…

Weiterlesen

Änderung des § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes

Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 2 Abs. 1 TVG in folgender Weise: „Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, unabhängig von ihrer sozialen Mächtigkeit (Größe), einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“ Bisheriger Text: „Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“

Weiterlesen

Änderung des § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes

Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 4 Abs. 3 TVG in folgender Weise: „Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zu Gunsten der Arbeitnehmer oder Maßnahmen enthalten, denen mindestens zwei Drittel aller Arbeitnehmer des Betriebes zustimmen.“ Bisheriger Text: „Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie…

Weiterlesen

Bürgerverantwortung und soziale Marktwirtschaft (Berliner Freiheit 2004)

Die Kultur der Selbstständigkeit ist ein zentrales Element der liberalen Bürgergesellschaft. Unternehmergeist, Kreativität und die Bereitschaft, persönliche Verantwortung für Beschäftigte zu übernehmen, sind Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Berlin hat enormes Potenzial, um sich von einer Stadt der Staatskunden zu einer dynamischen Bürgergesellschaft zu wandeln. Der Staat ist dabei Partner der liberalen Bürgergesellschaft, indem er…

Weiterlesen